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Project and (service) performance funding

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Von der Antragstellung bis zur Evaluation

 

Der Förderprozess der Social Club – Alliance (SC-A) gliedert sich in mehrere strukturierte Schritte, die sicherstellen, dass geförderte Projekte und (Dienst-) Leistungen nachhaltig, qualitätsorientiert und gesellschaftlich relevant sind.

 

 

 

 

A) Wissenschaftlich begleitete Projekt- und (Dienst-)Leistungen

1. Antragstellung

Anträge werden mittels offizieller SC-A-Formulare eingereicht. Dazu zählen Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Zielsetzung (SMART), Zielgruppe und Bezug zu einem oder mehreren SC-A-Handlungsfeldern. Zusätzlich sind Angaben zur Professionalität, Wirkung, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit erforderlich.

 

Bereits begonnene Projekte sind förderfähig, sofern die Antragstellung nicht nach vollständigem Abschluss erfolgt und eine nachvollziehbare Begründung eingereicht wird.

2. Prüfung und Förderentscheidung

Die Anträge werden auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Anschließend erfolgt eine kriterienbasierte Bewertung durch die zuständigen Organe der SC-A. Bewertet werden unter anderem:

Gesellschaftlicher Mehrwert

Qualität und Innovationsgehalt

Dringlichkeit des Bedarfs

Langfristige Wirkung

Transparenz der Mittelverwendung

 

Auf Grundlage dieser Bewertung trifft der Vorstand die endgültige Entscheidung. Eine schriftliche Rückmeldung wird in jedem Fall übermittelt. Die SC-A behält sich vor, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen oder ergänzende Nachweise anzufordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

3. Förderzusage und Projektstart

Im Fall einer Bewilligung wird ein verbindlicher Fördervertrag erstellt. Dieser regelt:

Höhe der Förderung (gesamte Summe und Teilzahlungen)

Inhaltliche und zeitliche Zielsetzungen

Anforderungen an die Projektdurchführung und Berichterstattung

 

Es folgen ggf. gemeinsame Absprachen zur Umsetzungsstrategie.

4. Qualitätssicherung

Während der Projektlaufzeit führt die SC-A qualitative Zwischeneinschätzungen durch. Diese erfolgen stichprobenartig und dokumentieren Teilerfolge, Herausforderungen und Fortschritte. Sollte es zu Abweichungen kommen, wird gemeinsam an Lösungen gearbeitet.

5. Projektabschluss und Erfolgsbericht

Nach Projektende ist ein wissenschaftlich fundierter Erfolgsbericht zu erstellen. Dieser ist Voraussetzung für die zweite Auszahlung. Die Anforderungen umfassen u. a.:

Mindestens 8 Seiten Fließtext

Wissenschaftliche Fragestellung und Theoriebezug

Methodische Reflexion

Praxisrelevante Ergebnisse

Reflexion ethischer und professioneller Standards

 

Der Bericht ist im PDF-Format spätestens 8 Wochen nach Projektabschluss einzureichen. Er kann von der SC-A veröffentlicht werden.

6. Auszahlung der Fördermittel

Die Förderung erfolgt in zwei Tranchen:

Erste Auszahlung: nach Förderzusage, vor oder zu Beginn der Durchführung

Zweite Auszahlung: nach positiver Bewertung des Erfolgsberichts durch die SC-A

 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt ausschließlich nach Qualitätskriterien. Weder Spendenbeiträge noch institutionelle Beziehungen beeinflussen die Förderentscheidung oder Förderhöhe.

B) Einfache (Dienst-) Leistungen und Projekte

Die Förderung von einmaligen, in sich abgeschlossenen (Dienst-)Leistungen durch die Social Club – Alliance (SC-A) ermöglicht eine unkomplizierte, wirksame Unterstützung kleinerer sozialer Vorhaben, die in kurzer Zeit umsetzbar sind und einen klar erkennbaren gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Der gesamte Prozess ist so gestaltet, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sichtbarmachung sozialer Arbeit gewährleistet sind – ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand.

1. Antragstellung

Im Antrag werden grundlegende Informationen zur Maßnahme, zur Zielgruppe, zum konkreten Ziel sowie zum geplanten Zeitraum und Budget angegeben. Die Maßnahme muss dabei einem oder mehreren Handlungsfeldern der SC-A zugeordnet werden können.​ Ebenso ist die Art der (Dienst-)Leistung (z. B. Einzelberatung, Gruppenangebot, Workshop) genau zu beschreiben. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit ist eine schlüssige Darstellung des gesellschaftlichen Nutzens, der Dringlichkeit und der Sichtbarmachung sozialer Arbeit erforderlich.

2. Prüfung und Entscheidung

Nach Einreichung prüft die SC-A den Antrag auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit und Qualität. Die Entscheidung über die Förderung liegt im Ermessen der SC-A und erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Die SC-A behält sich vor, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen oder ergänzende Nachweise anzufordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

3. Auszahlung und Durchführung

Bei Bewilligung wird der gesamte beantragte Förderbetrag in einer Einmalzahlung ausbezahlt, in der Regel kurz vor oder unmittelbar nach der Durchführung der (Dienst-)Leistung. Damit ist die Förderung abgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen mit einmaligen Kosten wie Workshops, Elternbildungsabende oder punktuelle Unterstützungsangebote.

4. Dokumentation und Nachweis

Nach Umsetzung der Maßnahme ist ein Kurzbericht einzureichen, der aus mindestens vier zusammenhängenden Sätzen sowie mindestens einem aussagekräftigen Foto besteht. Diese Nachweise dienen der Dokumentation und können für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der SC-A (Website, Social Media, Drucksorten) verwendet werden. Optional kann ein prägnanter Leitspruch oder ein Zitat ergänzt werden. Der Nachweisaufwand bleibt bewusst niedrigschwellig, um eine einfache Förderabwicklung zu gewährleisten.

Die Förderung einfacher (Dienst-) Leistungen durch die SC-A stellt somit ein wirkungsvolles Instrument dar, um kurzfristige, praxisnahe und gemeinwohlorientierte Vorhaben im Sozialbereich schnell und gezielt zu unterstützen, mit minimalem bürokratischem Aufwand, aber hoher Sichtbarkeit und gesellschaftlichem Nutzen.

Legal framework

Reasons for exclusion and revocation:

Funding will be excluded or may be revoked if:

the focus on the common good is missing

the project has already been fully completed

Reporting obligations are not fulfilled

fundamental values (human rights, anti-discrimination) are violated

false information or plagiarism is present

Liability and responsibility:

SC-A assumes no liability for:

Content and accuracy of the submitted documents

Data protection, personal rights or copyright violations

The responsibility lies entirely with the applicant person or organization.

Data protection and publication:

SC-A processes the data contained in the application exclusively for the purposes of GDPR-compliant funding processing and documentation. Content of the funded projects and/or services may be published for the purpose of raising awareness of social work. Applicants bear full responsibility for the legal admissibility of the content provided, particularly with regard to personal data, photos, or quotations.

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✉️sozialclub.allianz@gmail.com

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