Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Social Club – Alliance (SC-A)
Stand: Mai 2025
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Geltungsbereich Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, Angebote, Mitgliedschaften, Förderungen und Kooperationsbeziehungen zwischen der Social Club – Alliance (SC-A), einem gemeinnützigen Verein mit Sitz in Graz, und natürlichen sowie juristischen Personen. Die SC-A verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO. Grundlage für diese AGB sind die jeweils gültigen Vereinsstatuten.
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Zweck und Zielsetzung Die SC-A tritt laut Statuten für die Förderung und Sicherstellung einer qualitätsvollen sozialen und sozialpädagogischen Infrastruktur ein. Dies umfasst u. a.:
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die finanzielle Förderung qualitätsvoller Projekte und (Dienst-)Leistungen,
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den Aufbau und die Sicherung sozialer Infrastruktur,
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die Verbesserung von Arbeitsbedingungen im Sozialbereich,
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das Eintreten für gerechte Entlohnung,
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die Förderung von Forschung und Wissenschaft im Bereich der Sozialen Arbeit,
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die Unterstützung von Menschenrechtsanliegen und Antikriegsinitiativen.
3. Mitgliedschaften und Partnerstatus
3.1 Ordentliche Mitglieder beteiligen sich aktiv an der Vereinsarbeit, haben ein Stimmrecht in der Generalversammlung und bezahlen den satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrag.
3.2 Fördermitglieder (natürliche und juristische Personen) unterstützen die Vereinsarbeit durch finanzielle Zuwendungen oder durch andere Zuwendungen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkförderung o.Ä.). Sie bezahlen den satzungsgemäßen jährlichen Förderbeitrag, dessen Höhe sich nach den vereinbarten Beitragsrichtlinien für natürliche bzw. juristische Personen richtet.
3.3 Ehrenmitglieder werden vom Vorstand für besondere Verdienste ernannt.
3.4 Der Erwerb einer ordentlichen Mitgliedschaft erfolgt durch einen schriftlichen Antrag und bedarf der Annahme durch den Vorstand oder eine von diesem beauftragte Person. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht; die Entscheidung über die Aufnahme liegt im Ermessen des Vereins. Die Fördermitgliedschaft kann von natürlichen oder juristischen Personen erworben werden. Sie erfolgt durch Ausfüllen eines Online-Antrags und die Bestätigung der erfolgreichen Zahlung des Förderbeitrags. Mit Abschluss des Zahlungsvorgangs gilt die Fördermitgliedschaft als wirksam begründet. Ein Anspruch auf Mitbestimmung oder Stimmrecht in Vereinsangelegenheiten ist mit der Fördermitgliedschaft nicht verbunden. Fördermitglieder, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind und den Antrag online stellen, haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt die unterschriebene Zusendung des ausgefüllten Widerrufsformulars auf der Website an die Vereins-Email-Adresse. Weitere Informationen zum Widerruf finden sich in der Widerrufsbelehrung auf der Website. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
3.5 Mitglieds- und Förderbeiträge sind jährlich im Voraus zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart. Die SC-A behält sich vor, bei Zahlungsverzug Mahngebühren zu erheben oder die Mitgliedschaft zu beenden. Die Beendigung der Mitgliedschaft richtet sich nach Punkt 6 dieser AGB.
4. Förderungen und Projektunterstützung
4.1 Fördermittel können auf Antrag an natürliche oder juristische Personen vergeben werden, die im Sinne der Vereinsziele tätig sind. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
4.2 Die Auszahlung der Förderung erfolgt in der Regel in zwei Teilbeträgen: ein Teilbetrag vor bzw. zu Projektbeginn, ein zweiter nach Qualitätsprüfung und Vorlage eines Erfolgsberichts.
4.3 Bei Einmalzahlungen (z. B. für Anschaffungen) kann die Förderung mit der ersten Auszahlung abgeschlossen sein.
4.4 Die SC-A behält sich vor, Förderungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4.5 Mit der Einreichung eines Förderantrags erklärt sich der/die Antragsteller:in damit einverstanden, dass alle im Antragsformular gemachten Angaben – einschließlich personenbezogener und projektspezifischer Daten – zum Zweck der Antragsbearbeitung, Evaluation, Dokumentation und ggf. Öffentlichkeitsarbeit verarbeitet werden. Die Veröffentlichung ausgewählter Inhalte (z. B. Projektbeschreibung, Name der Organisation, Kontaktperson, Logo) kann auf den Kommunikationskanälen der SC-A (Website, Social Media, Drucksorten, Veranstaltungen) erfolgen.
5. Rechte und Pflichten von Partnern und Mitgliedern
5.1 Mitglieder erhalten Informationen über Aktivitäten der SC-A, dürfen Anträge einreichen und sich im Rahmen ihrer Mitgliedschaft an der Vereinsentwicklung beteiligen.
5.2 Die SC-A erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an zur Verfügung gestellten Inhalten zur Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, sofern keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Die einsendende Person versichert, dass sie über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
5.3 Partnerorganisationen verpflichten sich, keine Aktivitäten zu setzen, die dem Vereinszweck entgegenstehen. Bei Verstößen kann der Partnerstatus entzogen werden.
6. Beendigung der Mitgliedschaft
Eine ordentliche oder Fördermitgliedschaft kann von beiden Seiten jeweils zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits geleistete Beiträge werden nicht rückerstattet. Die SC-A kann eine Mitgliedschaft insbesondere dann beenden, wenn gegen Vereinszwecke, Statuten oder diese AGB wiederholt verstoßen wird.
7. Datenschutz und Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Dies umfasst insbesondere auch die Verarbeitung von Daten aus Mitgliedschaftsanträgen, Förderanträgen, Partnerschaftsanfragen und öffentlichkeitsrelevanten Projektinhalten. Weitere Informationen zur Art, dem Umfang und den Zwecken der Datenverarbeitung sowie zu Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung unter www.socialclub-alliance.com/datenschutz einsehbar.
8. Haftungsausschluss
8.1 Die SC-A übernimmt keine Haftung für Inhalte und Angebote Dritter, die über die Website der SC-A oder über ihr Netzwerk zugänglich gemacht oder vermittelt werden. Für die inhaltliche, organisatorische und rechtliche Umsetzung geförderter Projekte sind ausschließlich die jeweiligen Projektträger verantwortlich.
8.2 Insbesondere ist jede Haftung der SC-A ausgeschlossen, wenn eine zweite Auszahlung von Fördermitteln nicht erfolgen kann, weil die vom Projektträger geschuldete qualitätsvolle Unterstützung, Berichterstattung oder andere für die Auszahlung erforderliche Nachweise nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht wurden.
8.3 Die SC-A behält sich das Recht vor, Inhalte, Angebote oder Förderkonditionen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder anzupassen. Eine Haftung für etwaige inhaltliche Fehler, Irrtümer oder veraltete Angaben wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Die SC-A übernimmt keine Gewähr für die ständige technische Verfügbarkeit ihrer digitalen Angebote. Kurzfristige Einschränkungen aufgrund technischer Störungen, Wartungsarbeiten oder höherer Gewalt sind möglich und begründen keinerlei Ersatzansprüche.
8.5 Für Inhalte externer Websites, auf die durch Links verwiesen wird, übernimmt die SC-A keine Haftung.
8.6 Die Haftung der SC-A ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird – ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.7 Es gelten im Übrigen die maßgeblichen Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere die Regelungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), des Bundesvergabegesetzes (BVergG) sowie des Förderwesens der öffentlichen Hand.
9. Fördertransparenz
Die Höhe privater Spenden oder Förderbeiträge hat keinen Einfluss auf Förderentscheidungen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach objektiven Qualitätskriterien gemäß Statuten.
10. Einwilligung zur Veröffentlichung
Mit der Einreichung von Anträgen (z. B. für Förderungen, Partnerschaften oder Mitgliedschaften) erklärt sich der/die Antragsteller:in damit einverstanden, dass übermittelte Inhalte – soweit erforderlich – zur Darstellung der Arbeit der SC-A öffentlich genutzt werden können. Dazu zählt insbesondere die Veröffentlichung auf der SC-A-Website, in Social-Media-Kanälen, Publikationen oder im Rahmen von Veranstaltungen. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich in dem Umfang, der für die transparente Darstellung der Projektaktivitäten erforderlich ist.
11. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und werden auf der Website der SC-A veröffentlicht. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung oder Mitgliedsaufnahme. Mit der Antragstellung, Mitgliedschaft oder Nutzung der Leistungen der SC-A erklärt sich der/die Vertragspartner:in mit diesen AGB ausdrücklich einverstanden.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Graz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Wir verweisen zusätzlich auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung der EU.
Kontakt: Social Club – Alliance (SC-A)
E-Mail: sozialclub.allianz@gmail.com