
Projekt- und (Dienst-) Leistungsförderung

Von der Antragstellung bis zur Evaluation
Der Förderprozess der Social Club – Alliance (SC-A) gliedert sich in mehrere strukturierte Schritte, die sicherstellen, dass geförderte Projekte und (Dienst-) Leistungen nachhaltig, qualitätsorientiert und gesellschaftlich relevant sind.
Einfache (Dienst-) Leistungen und Projekte
Die Förderung von einmaligen, in sich abgeschlossenen (Dienst-)Leistungen im Handlungsfeld der Sozialen Arbeit durch die SC-A ermöglicht eine unkomplizierte, wirksame Unterstützung kleinerer sozialer Vorhaben, die in kurzer Zeit umsetzbar sind und einen klar erkennbaren gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Der gesamte Prozess ist so gestaltet, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sichtbarmachung Sozialer Arbeit gewährleistet sind – ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand.
1. Antragstellung
Im Antrag werden grundlegende Informationen zur Maßnahme, zur Zielgruppe, zum konkreten Ziel sowie zum geplanten Zeitraum und Budget angegeben. Die Maßnahme muss dabei einem oder mehreren Handlungsfeldern der SC-A zugeordnet werden können. Ebenso ist die Art der (Dienst-)Leistung (z. B. Einzelberatung, Gruppenangebot, Workshop) genau zu beschreiben. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit ist eine schlüssige Darstellung des gesellschaftlichen Nutzens, der Dringlichkeit und der Sichtbarmachung Sozialer Arbeit erforderlich.
2. Prüfung und Entscheidung
Nach Einreichung prüft die SC-A den Antrag auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit und Qualität. In einem anschließenden klärenden Gespräch werden Stellenwert und Importanz für die Profession Soziale Arbeit gemeinsam ausdiskutiert. Die Entscheidung über die Förderung liegt im Ermessen der SC-A. Die Social Club - Alliance behält sich vor, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen oder ergänzende Nachweise anzufordern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
3. Auszahlung und Durchführung
Bei Bewilligung wird der gesamte beantragte Förderbetrag in einer Einmalzahlung ausbezahlt, in der Regel kurz vor oder unmittelbar nach der Durchführung der (Dienst-)Leistung. Damit ist die Förderung abgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen mit einmaligen Kosten wie Workshops, Elternbildungsabende oder punktuelle Unterstützungsangebote.
4. Dokumentation und Nachweis
Nach Umsetzung der Maßnahme ist ein Kurzbericht einzureichen, der aus mindestens vier zusammenhängenden Sätzen sowie mindestens einem aussagekräftigen Foto besteht. Diese Nachweise dienen der Dokumentation und können für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der SC-A (Website, Social Media, Drucksorten o.Ä.) verwendet werden. Optional kann ein prägnanter Leitspruch oder ein Zitat ergänzt werden. Der Nachweisaufwand bleibt bewusst niedrigschwellig, um eine einfache Förderabwicklung zu gewährleisten.
Die Förderung einfacher (Dienst-) Leistungen durch die SC-A stellt somit ein wirkungsvolles Instrument dar, um kurzfristige, praxisnahe und gemeinwohlorientierte Vorhaben in der Sozialen Arbeit schnell und gezielt zu unterstützen, mit minimalem bürokratischem Aufwand, aber hoher Sichtbarkeit und gesellschaftlichem Nutzen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Ausschluss- und Widerrufsgründe:
Eine Förderung wird ausgeschlossen bzw. kann widerrufen werden, wenn:
die Gemeinwohlorientierung fehlt
das Projekt bereits vollständig abgeschlossen ist
Berichtspflichten nicht erfüllt werden
gegen Grundwerte (Menschenrechte, Antidiskriminierung) verstoßen wird
falsche Angaben vorliegen
Haftung und Verantwortung:
Die SC-A übernimmt keine Haftung für:
Inhalte und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen
Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen
Die Verantwortung liegt vollständig bei der antragstellenden Person oder Organisation.
Datenschutz und Veröffentlichung:
Die SC-A verarbeitet die im Antrag enthaltenen Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO-konformen Förderabwicklung und Dokumentation. Inhalte der geförderten Projekte und/oder (Dienst-)Leistung können zu Zwecken der Sichtbarmachung sozialer Arbeit veröffentlicht werden. Die Antragsteller:innen tragen die volle Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte, insbesondere bei personenbezogenen Daten, Fotos oder Zitaten.