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Projekte und (Dienst)Leistungen

Viele Menschen wissen nicht, welche großartigen Projektarbeiten und (Dienst)Leistungen es im Sozialbereich überhaupt gibt. Die Social Club - Alliance arbeitet mit relevanten Stakeholdern auf nationaler und internationaler Ebene zusammen und vernetzt sich gezielt. Gemeinsam mit sozialen Institutionen, (Bildungseinrichtungen, Vereinen, Unternehmen und dir macht sie darauf aufmerksam, welchen Stellenwert der Sozialbereich tatsächlich besitzt.

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Förderprozess der SC-A:

Von der Antragstellung bis zur Evaluation

 

Der Förderprozess der Social Club – Alliance (SC-A) gliedert sich in mehrere strukturierte Schritte, die sicherstellen, dass die wissenschaftlich geförderten Projekte und (Dienst)Leistungen nachhaltig, qualitätsorientiert und gesellschaftlich relevant sind.

 

A) Wissenschaftlich begleitete Projekt- und (Dienst)Leistungen

1. Antragstellung

Anträge werden mittels offizieller SC-A-Formulare eingereicht. Dazu zählen Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Zielsetzung (SMART), Zielgruppe und Bezug zu einem oder mehreren SC-A-Handlungsfeldern. Zusätzlich sind Angaben zur Professionalität, Wirkung, Dringlichkeit und Nachhaltigkeit erforderlich.

 

Bereits begonnene Projekte sind förderfähig, sofern die Antragstellung nicht nach vollständigem Abschluss erfolgt und eine nachvollziehbare Begründung eingereicht wird.

2. Prüfung und Förderentscheidung

Die Anträge werden auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Anschließend erfolgt eine kriterienbasierte Bewertung durch die zuständigen Organe der SC-A. Bewertet werden unter anderem:

  • Gesellschaftlicher Mehrwert

  • Qualität und Innovationsgehalt

  • Dringlichkeit des Bedarfs

  • Langfristige Wirkung

  • Transparenz der Mittelverwendung

 

Auf Grundlage dieser Bewertung trifft der Vorstand die endgültige Entscheidung. Eine schriftliche Rückmeldung wird in jedem Fall übermittelt. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.

3. Förderzusage und Projektstart

Im Fall einer Bewilligung wird ein verbindlicher Fördervertrag erstellt. Dieser regelt:

  • Höhe der Förderung (gesamte Summe und Teilzahlungen)

  • Inhaltliche und zeitliche Zielsetzungen

  • Anforderungen an die Projektdurchführung und Berichterstattung

 

Es folgen ggf. gemeinsame Absprachen zur Umsetzungsstrategie.

4. Projektbegleitung und Qualitätssicherung

Während der Projektlaufzeit kann die SC-A qualitative Zwischeneinschätzungen durchführen. Diese erfolgen stichprobenartig und dokumentieren Teilerfolge, Herausforderungen und Fortschritte. Sollte es zu Abweichungen kommen, bietet die SC-A zielgerichtete, begleitende Unterstützung an.

5. Projektabschluss und Erfolgsbericht

Nach Projektende ist ein wissenschaftlich fundierter Erfolgsbericht zu erstellen. Dieser ist Voraussetzung für die zweite Auszahlung. Die Anforderungen umfassen u. a.:

  • Mindestens 8 Seiten Fließtext

  • Wissenschaftliche Fragestellung und Theoriebezug

  • Methodische Reflexion

  • Praxisrelevante Ergebnisse

  • Reflexion ethischer und professioneller Standards

 

Der Bericht ist im PDF-Format spätestens 8 Wochen nach Projektabschluss einzureichen. Er kann von der SC-A veröffentlicht werden.

6. Auszahlung der Fördermittel

Die Förderung erfolgt in zwei Tranchen:

  • Erste Auszahlung: nach Förderzusage, vor oder zu Beginn der Durchführung

  • Zweite Auszahlung: nach positiver Bewertung des Erfolgsberichts durch die SC-A

 

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt ausschließlich nach Qualitätskriterien. Weder Spendenbeiträge noch institutionelle Beziehungen beeinflussen die Förderentscheidung oder Förderhöhe.

B) Einfache (Dienst)Leistungen

Die Förderung von einmaligen, in sich abgeschlossenen (Dienst)Leistungen durch die Social Club – Alliance (SC-A) ermöglicht eine unkomplizierte, wirksame Unterstützung kleinerer sozialer Vorhaben, die in kurzer Zeit umsetzbar sind und einen klar erkennbaren gesellschaftlichen Mehrwert leisten. Der gesamte Prozess ist so gestaltet, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Sichtbarmachung sozialer Arbeit gewährleistet sind – ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand.

1. Antragstellung

Im Antrag werden grundlegende Informationen zur Maßnahme, zur Zielgruppe, zum konkreten Ziel sowie zum geplanten Zeitraum und Budget angegeben. Die Maßnahme muss dabei einem oder mehreren Handlungsfeldern der SC-A zugeordnet werden können.​ Ebenso ist die Art der (Dienst)Leistung (z. B. Einzelberatung, Gruppenangebot, Workshop) genau zu beschreiben. Zur Beurteilung der Förderwürdigkeit ist eine schlüssige Darstellung des gesellschaftlichen Nutzens, der Dringlichkeit und der Sichtbarmachung sozialer Arbeit erforderlich.

2. Prüfung und Entscheidung

Nach Einreichung prüft die SC-A den Antrag auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit und Qualität. Die Entscheidung über die Förderung liegt im Ermessen der SC-A und erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die SC-A behält sich vor, bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen oder ergänzende Nachweise anzufordern.

3. Auszahlung und Durchführung

Bei Bewilligung wird der gesamte beantragte Förderbetrag in einer Einmalzahlung ausbezahlt – in der Regel kurz vor oder unmittelbar nach der Durchführung der Dienstleistung. Damit ist die Förderung abgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen mit einmaligen Kosten wie Workshops, Elternbildungsabende oder punktuelle Unterstützungsangebote.

4. Dokumentation und Nachweis

Nach Umsetzung der Maßnahme ist ein Kurzbericht einzureichen, der aus mindestens vier zusammenhängenden Sätzen sowie mindestens einem aussagekräftigen Foto besteht. Diese Nachweise dienen der Dokumentation und können für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der SC-A (Website, Social Media, Drucksorten) verwendet werden. Optional kann ein prägnanter Leitspruch oder ein Zitat ergänzt werden. Der Nachweisaufwand bleibt bewusst niedrigschwellig, um eine einfache Förderabwicklung zu gewährleisten.

Die Förderung einfacher (Dienst)Leistungen durch die SC-A stellt somit ein wirkungsvolles Instrument dar, um kurzfristige, praxisnahe und gemeinwohlorientierte Vorhaben im Sozialbereich schnell und gezielt zu unterstützen – mit minimalem bürokratischem Aufwand, aber hoher Sichtbarkeit und gesellschaftlichem Nutzen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ausschluss- und Widerrufsgründe

Eine Förderung wird ausgeschlossen bzw. kann widerrufen werden, wenn:

  • die Gemeinwohlorientierung fehlt

  • das Projekt bereits vollständig abgeschlossen ist

  • Berichtspflichten nicht erfüllt werden

  • gegen Grundwerte (Menschenrechte, Antidiskriminierung) verstoßen wird

  • falsche Angaben oder Plagiate vorliegen

Haftung und Verantwortung

Die SC-A übernimmt keine Haftung für:

  • Inhalte und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen

  • Datenschutz-, Persönlichkeits- oder Urheberrechtsverletzungen

Die Verantwortung liegt vollständig bei der antragstellenden Person oder Organisation.

Datenschutz und Veröffentlichung 

Die SC-A verarbeitet die im Antrag enthaltenen Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO-konformen Förderabwicklung und Dokumentation. Inhalte der geförderten (Dienst-)Leistung können zu Zwecken der Sichtbarmachung sozialer Arbeit veröffentlicht werden. Die Antragsteller:innen tragen die volle Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte, insbesondere bei personenbezogenen Daten, Fotos oder Zitaten.

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